Bis zu 100% Schulungskosten + bis zu 75% Lohnkosten staatlich gefördert. FörderExpert kümmert sich um alles – Erfolgshonorar erst bei Bewilligung.
Unverbindlich • 2 Minuten • DSGVO-konform
*Förderhöhen abhängig von Unternehmensgröße/Programm; keine Rechts- oder Förderzusage.
Hohe Bewilligungsquote
Jetzt handeln – Fördermittel sind kontingentiert.
Qualifizieren Sie Ihr Team in zukunftsentscheidenden KI-Kompetenzen – ohne finanzielle Belastung und ohne Bürokratieaufwand.
Alle Schulungskosten können vollständig durch staatliche Förderung abgedeckt werden.*
Erhalten Sie während der Weiterbildungszeit bis zu 75% der Lohnkosten Ihrer Mitarbeitenden zurück.*
Wir managen den kompletten Antrag: Fördercheck, Antragsstellung, Behördenkommunikation und Nachweise.
Wir werden erst bezahlt, wenn Ihr Förderantrag bewilligt wurde. Kein Risiko für Sie.
*Fördermöglichkeiten sind abhängig von Unternehmensgröße, Programmstatus und regionaler Zuständigkeit. Prozentsätze (z. B. 100% Weiterbildungskosten, bis zu 75% Lohnkosten) sind programmabhängig; verbindliche Einordnung im Erstgespräch.
In nur 4 einfachen Schritten zur vollständig finanzierten KI-Weiterbildung für Ihr Team.
Unverbindliche Prüfung in nur 2 Minuten. Wir ermitteln Ihr individuelles Förderpotenzial basierend auf Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl.
Sie erhalten eine detaillierte Übersicht der möglichen Förderung: Weiterbildungskosten, Lohnkostenzuschuss und Gesamtersparnis.
Nach Bewilligung startet die Weiterbildung. Der Lohnkostenzuschuss wird ausgezahlt. Wir begleiten Sie durchgehend.
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Berechnen Sie jetzt unverbindlich, wie viel staatliche Förderung Sie für die KI-Weiterbildung Ihres Teams erhalten können.
Bis zu 100% staatlich förderfähig
Bis zu 75% während der Weiterbildung
Sofort transparent berechnet
Alle Angaben unverbindlich. Ergebnis wird nur nach E-Mail-Bestätigung angezeigt.
Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Förderexperten beraten. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen konkrete Fördermöglichkeiten auf.
Wir prüfen alle relevanten Förderprogramme für Ihr Unternehmen
Sie erfahren exakt, wie viel Förderung Sie erhalten können
Wir erklären Ihnen jeden Schritt vom Antrag bis zur Auszahlung
Keine Kosten für Sie – wir werden nur bei Erfolg bezahlt
Rechtssicher, transparent und verständlich beantwortet.
Die Förderhöhe richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße:
Es handelt sich um keine rechtsverbindliche Zusage. Die finale Bewilligung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Die Bewilligung dauert typischerweise ca. 3 Monate, abhängig von der zuständigen Behörde, der aktuellen Antragslage und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Wir sorgen für eine vollständige und korrekte Antragsstellung, um Verzögerungen zu vermeiden und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
Die KI-Weiterbildung erstreckt sich über 6 Monate in Teilzeit mit insgesamt 720 Unterrichtseinheiten. Die Schulung ist berufsbegleitend konzipiert, sodass Ihre Mitarbeitenden das Gelernte direkt in der Praxis anwenden können, ohne dass der normale Geschäftsbetrieb wesentlich beeinträchtigt wird.
Nein, das ist unser USP: Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Unser Honorar wird erst fällig, wenn Ihr Förderantrag bewilligt wurde. Sie tragen kein finanzielles Risiko für unsere Beratungs- und Antragsleistung. Die Weiterbildungskosten selbst werden – je nach Förderprogramm – entweder direkt vom Fördergeber übernommen oder Ihnen nach Zahlung erstattet.
Nein. Die Weiterbildung läuft über 6 Monate in Teilzeit und ist berufsbegleitend konzipiert. Die 720 Unterrichtseinheiten sind modular aufgebaut und können flexibel an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Die Schulungsinhalte sind praxisnah gestaltet und orientieren sich an realen Anwendungsfällen, sodass Ihre Mitarbeitenden das Gelernte direkt im Arbeitsalltag einsetzen können.
Die Schulung "Künstliche Intelligenz" (720 UE, 6 Monate Teilzeit) richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende, die KI strategisch einsetzen möchten. Die Kerninhalte umfassen:
Überblick über KI-Begriffe, Entwicklung und Einsatzmöglichkeiten im Unternehmenskontext
Analyse von Unternehmensprozessen, Erkennen von Schwachstellen und Automatisierungspotenzialen durch KI
Integration von KI in die Unternehmensstrategie, PM-Grundlagen und Roadmap-Planung
Grundlagen der Datenerfassung, Datenschutz und praktische Übungen mit Low-Code/No-Code-Plattformen wie Google Cloud AI
KI in verschiedenen Abteilungen (Vertrieb, HR etc.), Fallstudien, Strategien zur Überwindung von Widerständen und Planung von Kommunikationsmaßnahmen
Datenschutzrechtliche Anforderungen (DSGVO), ethische Herausforderungen (Bias, Fairness) und Compliance-Richtlinien
Auswahl und Testen von KI-Tools, Hands-on-Übungen und Umsetzung eines eigenen KI-Projekts mit Dokumentation und Abschlusspräsentation
Hier zwei konkrete Beispiele aus der Praxis:
Manuelle Terminvergabe → KI-basierte Einsatzplanung
Ein Handwerksbetrieb ersetzte die manuelle Terminvergabe durch eine KI-basierte Logik und eine unternehmenseigene KI-App zur Einsatzplanung.
Routineaufgaben → Vollautomatische Workflows & KI-Agenten
Ein Digital-Unternehmen mit bereits hohem Digitalisierungsstandard nutzte die Schulung, um zeitintensive Routineaufgaben durch vollautomatische Workflows und den Einsatz von KI-Agenten zu ersetzen.
Beide Unternehmen profitierten von staatlicher Förderung – ohne finanzielle Vorleistung und mit vollständiger Unterstützung durch FörderExpert.
Transparenz ist uns wichtig: Förderzusagen sind abhängig von Programmkontingenten, die begrenzt sein können. Bestimmte Mitwirkungspflichten (z.B. Nachweispflichten, Teilnahmebestätigungen) liegen beim Unternehmen. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Behörde; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wir klären alle Details im Erstgespräch und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um Risiken zu minimieren.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.
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FörderExpert
Michael Wenzel
Heinrichstraße 78
38179 Schwülper
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Michael Wenzel, Geschäftsführer
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https://lfd.niedersachsen.de
Stand: Februar 2026 | Erstellt mit Datenschutz-Generator.de
Diese AGB gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen von FörderExpert, vertreten durch Michael Wenzel. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
FörderExpert bietet Beratungsdienstleistungen im Bereich staatlicher Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen an. Die Leistungen umfassen:
FörderExpert arbeitet auf Erfolgsbasis. Das Honorar wird erst fällig, wenn der Förderantrag bewilligt wurde. Die Höhe richtet sich nach individueller Vereinbarung und bemisst sich prozentual an der bewilligten Fördersumme.
Wird der Förderantrag abgelehnt oder zurückgezogen, entfällt die Honorarpflicht vollständig (außer bei vorsätzlich falschen Angaben des Auftraggebers).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen sowie behördliche Auflagen während der Weiterbildungsmaßnahme ordnungsgemäß zu erfüllen.
FörderExpert erbringt alle Leistungen mit größter Sorgfalt. Eine Zusicherung der Bewilligung kann jedoch nicht gegeben werden, da die Entscheidung bei der zuständigen Behörde liegt. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (außer bei Personenschäden).
Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO (siehe Datenschutzerklärung).
Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Bewilligung entfällt die Honorarpflicht vollständig. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt, sofern der Antrag nicht bewilligt wurde.
Eine Kündigung nach Bewilligung des Förderantrags lässt die Honorarverpflichtung unberührt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen FörderExpert und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FörderExpert (Amtsgericht Braunschweig / Landgericht Braunschweig).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Februar 2026